Elterngeld

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Elterngeld am 14. Juni 2006 beschlossen.

Zentrale Inhalte

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den jeweils anderen Partner reserviert.
Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn Eltern sich für die Betreuung ihres Kindes Zeit nehmen. Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro

Änderungen bei Berechnungsgrundlage und Anmeldefristen

Eine intensive Abstimmung mit den betroffenen Ressorts sowie den Bundesländern und Verbänden hat zu einigen Detailänderungen an dem ursprünglichen Entwurf geführt.
So ist die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld von drei auf zwölf Monate erweitert worden. Außerdem sind die Anmeldungsfristen für die Elternzeit verbessert. Bisher mussten Väter die Elternzeit acht Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber ankündigen. Diese Frist ist jetzt auf sieben Wochen verkürzt. Gleichzeitig bleibt der Kündigungsschutz von acht Wochen erhalten.

Tipps zur weiteren Information

Eine informative Seite zum Thema ist die des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Hier finden weitere Informationen zu Anspruchsvorraussetzungen und Höhe der Leistungen, Modellrechnungen, die Stichtagsregelung sowie den Gesetzentwurf zum Elterngeld vom 14. Juni 2006.

Für die individuelle Berechnung des jeweiligen Elterngeldes empfehlen wir das den Elterngeldrechner des Ministeriums oder die Nachfrage beim jeweiligen Versorgungsamt.

Weitere Informationen finden Sie beim Familienwegweiser des Ministeriums

sowie beim

Verbund für Unternehmen & Familie
Telefon: 02305/92150-20.